Dein Führerschein

Führerschein Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schwereren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Ausbildungsbeginn ist frühestens 6 Monate vor erreichen des 18. Lebensjahres.

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Führerschein Klasse B17 – begleitetes Fahren mit 17 

Siehe Klasse B, jedoch mit Begleiter (bis zum 18. Lebensjahr).

Dieser muss mindestens 30 Jahre alt und wenigstens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein. Er darf maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben.

Ausbildungsbeginn ist frühestens 6 Monate vor erreichen des 17. Lebensjahres 

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Führerschein Klasse B96 

Tageskurs

Siehe Klasse B, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger jetzt 4.250 kg nicht übersteigen darf.

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Führerschein Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt. 

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Führerschein Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

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Führerschein Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

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Führerschein Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

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Führerschein Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

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